Das Tierheim wird von einem privaten Verein, dem Tierschutzverein Dormagen e.V. betrieben. Und auch hier gilt, wie überall: OHNE MOOS NICHTS LOS!
Wir, die angestellten Mitarbeiter und Ehrenamtler, freuen uns über jeden Euro, der dem Tierheim gespendet wird. Es muss nicht die große Spende über einen 4-stelligen Euro-Betrag sein, wir freuen uns auch über jeden kleineren Betrag, den Sie erübrigen können und unserer Einrichtung zu Gute kommen lassen.
Ebenso freuen wir uns über Sachspenden wie Decken, Handtücher, Hunde-, Katzen-, Nagerspielzeug, Futter, Körbchen, Hundehalsbänder und –leinen.
Im Tierheim fallen jede Menge laufende Kosten an: Für Strom, Wasser, Heizung, Versicherungen, Instandhaltungskosten für Haus und Zwingeranlage, Futter, Nager- und Katzenstreu, Unterhaltskosten für das Tierheim-Fahrzeug, Medikamente, Arztkosten und natürlich auch die Gehälter der Mitarbeiter ist jeden Monat eine 5-stellige Summe erforderlich, damit der Tierheimbetrieb rundläuft. Gerne informieren wir Sie über das aktuell Notwendigste, an dem Bedarf ist, falls Sie nicht so recht wissen, für welche Art der Unterstützung Sie sich entscheiden möchten. Sprechen Sie uns einfach während der Öffnungszeiten an, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder schicken eine Mail!
Wir freuen uns jetzt schon auf IHRE Spende!
Spenden Sie jetzt online per PayPal!
Bei Spenden über PayPal bitte Geld an Familie und Freunde senden anklicken damit keine Gebühren für uns anfallen.
Unsere Spendenkonten zur Überweisung:
Institut: Sparkasse Neuss
IBAN: DE27305500000000330134
BIC: WELADEDNXXX
Institut: VR Bank eG
IBAN: DE15305605483020600011
BIC: GENODED1NLD
Wir weisen darauf hin, dass Sie für Beiträge und Geldspenden bis zu € 200,00 pro Spende keine Zuwendungsbestätigung benötigen. Das Finanzamt akzeptiert den Bankbeleg (Bareinzahlungsbeleg, Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg mit Angabe des Zweckes) in Verbindung mit dem Freistellungsbescheid.
Es handelt sich nicht um den Verzicht von Aufwendungen.
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes – gemäß § 2 unserer Satzung – nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Grevenbroich, St. Nr. 114 / 5877 / 4807 vom 12.10.2020, für den letzten Veranlagungszeitraum 2018 nach §5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des GewStG von der Gewerbesteuer befreit und als besonders förderungswürdig anerkannt.